Recht
Widerspruch und Korrektur
Sie können der Anzeige Ihrer Personenseite widersprechen, Auskunft über Ihre Daten verlangen, melden, dass eine Zahl auf einer Firmenseite nicht stimmt, der Veröffentlichung eines Firmeneintrags widersprechen oder eine Korrektur beantragen. Vor jeder Sperre und jeder Auskunft bestätigen wir Ihre Identität über die angegebene E-Mail-Adresse. Danach sperren wir innert eines Arbeitstags; Korrekturen und Auskünfte beantworten wir innert 30 Tagen. Falsche Angaben, die bei uns entstanden sind (etwa durch Texterkennung, Zuordnung oder Übersetzung), berichtigen wir nach Prüfung umgehend. Die Anzeige auf der Personenseite vermerkt «berichtigt am …», der Beleg-Link führt weiter zur unveränderten amtlichen Publikation; eine falsche Zuordnung zu einer Firma heben wir auf. Lässt sich die Richtigkeit nicht klären, vermerken wir das Begehren in unseren Unterlagen und zeigen die Angabe bis zur Klärung nicht. Fehler im amtlichen Eintrag korrigiert das kantonale Handelsregisteramt. Welche Daten das Verzeichnis zeigt und woher sie stammen, steht unter Informationen zur Datenbearbeitung.
Alternativ per E-Mail an datenschutz@registerbuch.ch.